251-10323V Die Verständigung im Strafverfahren – kein Handel mit Gerechtigkeit
Kursdaten: | 1 Termin,
Di., 08.04.2025,
18:00-19:30 Uhr
ohne Gebühr, Online |
Kursleitung: |
Dr. Birgitta Stückrath
|
In Zeiten begrenzter Ressourcen kann eine Verständigung über die Rechtsfolgen zwischen allen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren Sinn machen und helfen, überlange Strafverfahren zu vermeiden. In der Praxis werden Verständigungsvorschläge oft im Vorfeld vorbereitet. Wie können Sie als Schöffinnen und Schöffen daran verantwortlich mitwirken? Worüber darf keine Verständigung erfolgen? Ist der Schuldspruch „verhandelbar“? In welchem Umfang dürfen Strafrabatte in Aussicht gestellt werden?
Dr. Birgitta Stückrath ist stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Lörrach
Eine Kooperation von vhs-Verband Baden-Württemberg und DVS-Landesverband Baden-Württemberg zur Fortbildung von Schöffinnen und Schöffen
Die Veranstaltung findet auf slido statt.
Termine
Kursort
Online
72072 Tübingen
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Patricia Ober
07071 5603-31
E-Mail schreiben