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Komfortsuche

Gebührenerstattung für Gesundheitskurse

Die Krankenkassen bezuschussen ab sofort nur noch Kurse, die in der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) erfasst sind und von dieser geprüft und zertifiziert wurden. Die Volkshochschule vhs Tübingen nimmt wie alle anderen Volkshochschulen der Region Neckar-Alb nicht an diesem Verfahren teil und hat dafür diese Gründe: 

  • Kurse, die bei der ZPP eingereicht werden, müssen einem detaillierten, minutengenauen Kursmanual folgen. Die starren zeitlichen und inhaltlichen Festlegungen der ZPP widersprechen dem pädagogischen Anspruch der VHS, flexibel und fachlich kompetent auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen. Dies würde die Unterrichts-Qualität deutlich mindern.
  • Das Prüfverfahren ist äußerst zeitaufwändig, sowohl für unsere Verwaltung als auch für Kursleitende. Dieser hohe zusätzliche Zeit- und Personalaufwand würde die Kurse deutlich verteuern.
  • Die ZPP- Zertifizierung verlangt von Dozent/-innen eine aktuelle, mehrjährige Ausbildung im Gesundheitsbereich. Ältere, z.T. höherwertige Qualifikationen werden nicht anerkannt. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung unseren erfahrenen, sehr gut ausgebildeten Kursleitenden, auf deren Kompetenz wir setzen.

Sie erhalten auf Nachfrage weiterhin eine Bestätigung, die sich auf die Kerndaten des Kurses bezieht. Über die individuelle Förderung von Präventionskursen entscheidet allein Ihre Krankenkasse (Primärprävention nach §20 SGB V). Die vhs Tübingen als Kursanbieterin hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, Ihre Zustimmung und Unterstützung.